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Rundmail LVS 04/2023

Rundmail LVS 04/2023

27. April 2024 ‍


‍Rundmail LVS Ausbildung

LVS-Logo mit 2 Tauchern

‍‍Hallo ,

 

Aktualisierte Ausbildungsordnungen

Die Ausbildungsordnungen des VDST wurden in diesem Jahr noch einmal aktualisiert. Sie sind ab sofort in der VDST Mediathek abrufbar. Einen guten Überblick über die einzelnen Veränderungen gibt der dazugehörende Änderungsspiegel (2023-2) siehe auch den Anhang dieser Email.
Hier sind die Direktlinks zu den geänderten Ordnungen:
DTSA-Ordnung (2023-2)
KTSA-Ordnung (2023-2)
SK-Ordnung (2023-2)
Prüferordnung (2023-2)

SK "Tauchen für den Naturschutz"
Das Sachgebiet Umwelt des LVS organisiert einen Spezialkurs "Tauchen für den Naturschutz". Dafür konnte die hochkarätige Referentin Silke 
Oldorff gewonnen werden.
Dieser SK wird auch als Voraussetzung für die Trainer Ausbildung anerkannt.
Für Wiederholer dieses SK gibt es 8 LE anerkannte Fortbildungstunden. Den Link zur Anmeldung findest du hier oder weiter unten in dieser E-Mail.

 

Bildungsurlaub in Sachsen

Das Land Sachsen gewährt per Gesetz leider keinen Bildungsurlaub. Du kannst bei deinem Arbeitgeber trotzdem freiwillig den Bildungsurlaub beantragen, nicht selten wird dieser gewähren. Daher sollte man einfach danach fragen. Die Gewährung der Freistellung zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung bedarf nämlich keiner gesetzlichen Grundlage. Wir können dich bei der Beantragung dieser Freistellung für LVS-Veranstaltungen (z.B. TrC Kurs, Tauchlehrerausbildung) gern helfen. Nimm einfach Kontakt zu uns auf.

 

Wichtige Hinweise zum Tauchen in Frankreich 

Bei ihren Kontrollen an Tauchgewässern, insbesondere an der Gravière du Fort hat die Gendarmerie folgende Punkte/Mankos festgestellt und bittet darum, diese zu berücksichtigen bzw. Abhilfe zu schaffen:

Die Kontrolle der Notfallkoffer deutscher Vereine hat ergeben, dass sie z.T. noch immer nicht der frz. Gesetzgebung entsprechen. Die ausführliche Liste steht auf der Website des VDST zum Download.

Die Mängel liegen hier besonders in der Dokumentation (es muss das Tauchunfallprotokoll verwendet werden, das als Anhang zu den entsprechenden Gesetzesartikel vorgegeben ist. Die Übersetzung dazu findet ihr im Anhang dieser E-Mail.

Auch angebrochene oder zu kleine Sauerstoffflaschen wurden angeführt, mit denen eine O2-Versorgung bis zum Eintreffen der Rettungskräfte nicht gewährleistet werden kann. Auch dass die fehlende Versorgungsmöglichkeit für den Buddy mit demselben Tauchprofil wurde angesprochen.

Darüber hinaus empfehlen Gendarmerie und Seeverwaltung eine Teilnehmerliste mit Geburtstag und der Telefonnummer der im Notfall zu benachrichtigen Person in den Notfall-/Sauerstoffkoffer zu legen.

Ebenso seine Empfehlung zu Ausbildungsschwerpunkten, die aus seiner Sicht Leben retten können. Besonders Mankos im Notfallmanagement unter Wasser und Panik bei unerwarteten Problemen haben hier eine Rolle gespielt. Umso wichtiger ist scheint es hier unsererseits immer wieder Notaufstiege, Ventilmanagement und das Lösen von Problemen unter Wasser (Verheddern, verlieren von Maske oder Atemregler) im Rahmen der Ausbildung und darüber hinaus zu üben. Auch sollte der Buddycheck, insbesondere die Funktionsfähigkeit der Ausrüstung, durchgeführt werden. Überbleiung und richtiges Tarierverhalten hob der Referent immer wieder hervor und nicht nur im Zusammenhang mit Anfänger. Auch Selbstüberschätzung war ein Thema.


Falko Höltzer

Landesausbildungsleiter
Landestauchsportverband Sachsen e.V.


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